Unser Wohnheim Heffterstraße liegt am Rande einer Wohnsiedlung der Zittauer Südstadt und bietet seit 2001 Wohnraum für 38 Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung. Das Haus besteht aus vier Wohnbereichen die räumlich voneinander getrennt sind und somit ein familiäres Gefühl vermitteln. Den zentralen Punkt bildet jeweils der Gemeinschaftsraum. Für Rollstuhlfahrer sind die Wohnbereiche über einen Lift zu erreichen.
Der große Garten mit Lagerfeuerstelle bietet reichlich Platz für Freizeit und sportliche Aktivitäten aber auch Rückzugsmöglichkeiten. Die Bewohner können sich an der Tierhaltung (2 Ziegen und Kaninchen) und an der Bewirtschaftung des Gartens beteiligen.
Im Wohnheim Heffterstraße besteht die Möglichkeit der Kurzzeitunterbringung in Form von
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Wohnheimleiter Andre Brettschneider
Telefon: 03583 540 617
Fax: 03583 540 610
E-Mail: wohnheim.zittau@web.de
Postanschrift in Zittau:
02763 Zittau, Heffterstr. 1
Wer hier einzieht wohnt auf dem Lande, in einer alten Fabrikantenvilla mit Wintergarten und großem Parkgelände. Das Wohnheim ist ein gelungenes Beispiel für gemeindenahes Wohnen und seit 1983 fester Bestandteil der Gemeinde Oderwitz. Sie finden hier kurze Wege zu Bus, Bahn und Einkaufsmöglichkeiten. Es bietet Platz für 12 Bewohner. Ein beliebter Treffpunkt im Haus ist der Wintergarten mit seiner Pflanzenvielfalt. Von hier kann man die schöne Aussicht auf die Terrasse und einen Teil des Gartens genießen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Wohnheimleiter Andre Brettschneider
Telefon: 03583 540 617
Fax: 03583 540 610
E-Mail: wohnheim.zittau@web.de
Anschriften der Wohnheime:
02791 Oderwitz, Bahnhofstr. 22
Auch das ABW steht unter dem Motto „Wohnen heißt zu Hause sein“. Die Zielgruppe sind Menschen, die einer kontinuierlichen Betreuung bedürfen, damit aber in der Lage sind, ein weitgehend selbstständiges Leben zu führen. Ziel dieses Betreuungsangebotes ist es, den Behinderten zu befähigen im Rahmen seiner Möglichkeiten, das tägliche Leben eigenständig zu gestalten und selbstbestimmt in seiner Wohnung zu leben. Die ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen wird daher am individuellen Hilfebedarf der betreuten Person ausgerichtet und kann die verschiedensten Bereiche umfassen, wie
Dabei werden die Hilfemaßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen geleistet.
Den Kern der Arbeit mit und für den Bewohner bildet der Hilfeplan. In ihm werden Art und Umfang der der Leistungen verbindlich festgelegt. Er wird mit dem Bewohner geschrieben und ständig aktualisiert.
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen des ABW gibt es Voraussetzungen. Bei dem Behinderten muss eine grundsätzliche Einsicht in die eigene Lage vorhanden sein, er muss bereit zur Kooperation sein, er muss kommunizieren können, seine Einschränkungen dürfen nicht so schwer sein, dass eine stationäre Aufnahme erforderlich ist. Es darf auch keine potenzielle Gefährdung der Mitarbeiter der Lebenshilfe bestehen.
Die Finanzierung der Betreuung erfolgt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind über Eingliederungshilfe durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe und die Kosten für den Lebensunterhalt über Grundsicherung, Rente, Einkünfte aus WfB, Kindergeld. Möglich ist auch die Beantragung des persönlichen Budget.
Ist unser besonderes ambulantes Wohnangebot für Menschen mit einem hohen Betreuungs- und Pflegeaufwand.
Der Betreuungsschwerpunkt liegt in dieser Wohngemeinschaft in einer ganzheitlichen Förderung der Entwicklung der Bewohner, wodurch eine Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht werden soll und auch eine auf den Bewohner abgestimmte eigenständige Lebensführung möglich ist.
Ziel der Betreuung ist, den Bewohner bei der Wahrung und/oder Wiedererlangung seiner Selbständigkeit zu unterstützen und zu leiten, soweit das aufgrund seiner Einschränkungen umsetzbar ist. Daneben deckt die Betreuung die Bereiche des täglichen Lebens ab, die er nicht selber bewältigen kann.
In dieser Wohnform wird ein umfangreiches Hilfsangebot vorgehalten, das durch die enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit anderen Diensten der Lebenshilfe wie dem ambulanten Pflegedienst und dem familienentlastenden Dienst abgesichert ist. Die Betreuung der Bewohner erfolgt direkt in ihrem eigenen Lebensraum. Voraussetzung für die Aufnahme in die WG „Zuversicht“ ist eine Pflegestufe. Die Finanzierung der Betreuungsleistungen und des Lebensunterhaltes erfolgt analog dem ABW.